Sterbenden wird die Krankensalbung gespendet. Außerdem werden sie - soweit er hierzu jeweils noch in der Lage ist - auch mit den Sakramenten der Buße (vor der Krankensalbung) und der als Wegzehrung gespendeten Eucharistie (nach der Krankensalbung; daher heißen diese dann auch „Sterbesakramente“) versehen (daher der Name „Versehgang“).
Gemäß vom Papst erteilter Vollmacht spendet der Priester zusätzlich den mit vollkommenem Ablass (Generalabsolution) verbundenen apostolischen Segen.
Ein Versehgang ist jederzeit (Tag und Nacht) möglich!
Tel.: +43 664 2628 877
Es sollte aber nicht bis zur letzten Minute gewartet werden.
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